Jenseits krummer Gurken und Glühbirnen

VON BENEDIKT HANSA

Der Ruf der Gesetze, die das Europäische Parlament erlässt, könnte besser sein. Dabei stimmen die 751 Abgeordneten über viel wichtigere Dinge ab als über krumme Gurken oder Glühbirnen. Davon wissen viele bloß zu wenig. Allerhöchste Zeit, sich mit dem Europäischen Parlament zu beschäftigen!

Fünfhundertzwölf Millionen siebenhundertzehntausend

So viele Bürger leben in der Europäischen Union. Sie alle werden im Europäischen Parlament von 751 Abgeordneten vertreten, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Das Europäische Parlament ist damit heute, nach Anzahl der vertretenen Bürger, das zweitgrößte demokratisch gewählte Organ der Welt. Es ist die einzige direkt gewählte Vertretung der EU-Bürger. Mit der Wahl der Abgeordneten haben die Bürger die größte Chance, Einfluss auf die EU zu nehmen.

Die 751 Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEPs) kommen aus etwa 160 nationalen Parteien und schließen sich im Europäischen Parlament nach politischen Ideologien in Fraktionen zusammen. Derzeit gibt es acht Fraktionen. Im Unterschied zu nationalen Parteien oder Klubs sind diese Fraktionen aber wesentlich freier. Ihre Mitglieder werden ja auch nicht von der Fraktionsspitze bestimmt, sondern kommen von nationalen Parteilisten, auf die sie keinen Einfluss haben. Die Fraktionen können somit im Allgemeinen auch weniger Druck auf die einzelnen Abgeordneten ausüben. Wie hoch die Fraktionsdisziplin tatsächlich ist, variiert darum auch von Fraktion zu Fraktion.

Als Fraktionsdisziplin wird das Ausmaß bezeichnet, in dem die Mitglieder einer Fraktion ein einheitliches Abstimmungsverhalten zeigen.

Im Vergleich zu nationalen Parlamenten gibt es im Europäischen Parlament keine Regierungs- und Oppositionsparteien. Das Europäische Parlament unterscheidet sich darum vor allem auch in der Art und Weise, wie Gesetze beschlossen werden. Vergleichen wir die Situation dazu noch einmal mit Deutschland oder Österreich: Dort stimmen die Parlamentarier, die zu den Regierungsparteien gehören, in der Regel für den Vorschlag der Regierung. Die Parteien der Opposition stimmen dagegen. Im EU-Parlament gibt es aber eben keine Regierungs- oder Oppositionsparteien. Wird ein Gesetzesentwurf von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, so bilden sich immer wechselnde Mehrheiten. Es ist ein Arbeitsparlament, in dem jede Idee die Chance auf eine Mehrheit hat.

Als man sich gemeinsam versammelte

Die Geschichte des Europäischen Parlaments beginnt am 10. September 1952. An jenem Tag trafen sich die Vertreter der nationalen Parlamente aller Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unter der vielsagenden Bezeichnung “Gemeinsame Versammlung”. Der einzige Zweck dieser Versammlung ist es, den Bericht der Hohen Behörde, der Vorgängerin der Europäischen Kommission, zu debattieren. Schon ein Jahr später bilden sich ideologische Zusammenschlüsse, die den heutigen Fraktionen im Europäischen Parlament sehr ähnlich sind. Im Jahre 1957 folgt die Umbenennung. Aus der Gemeinsamen Versammlung wird das Europäische Parlament.

Im Jahr 1979 finden die ersten Europawahlen statt. Das Europäische Parlament wird damit zur demokratischen Institution. Bürger haben ab sofort eine direkte Vertretung. Das Parlament wird Schritt für Schritt in die Gesetzgebung miteinbezogen und steigt zu einem der bedeutendsten Organe der Gemeinschaft auf. Die EU-Reformen, beginnend mit dem Vertrag von Maastricht, gestehen dem Parlament schließlich nach und nach mehr Kompetenzen zu. Heute gibt es nur noch wenige Bereiche (wie die Außen- und Sicherheitspolitik), die nach wie vor zwischenstaatlich im EU-Rat gestaltet werden und in denen das Parlament keine aktive Rolle spielt.

Die Aufgaben des EU-Parlaments

Gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (oft auch Ministerrat genannt) erlässt das Europäische Parlament Gesetze und beschließt den Haushalt, das Budget der EU. Es ist für die Kontrolle der anderen EU-Organe zuständig, berät diese und wählt den Kommissionspräsidenten.

Achtung Verwechslungsgefahr: Der Rat der Europäischen Union ist nicht dasselbe wie der Europäische Rat. Der Rat der Europäischen Union wird informell auch Ministerrat genannt. Er ist die zweite Kammer der europäischen Gesetzgebung und stimmt wie das Parlament über alle Gesetzesvorschläge ab. In ihm sitzen die Minister der nationalen Regierungen, gruppiert nach Thematik. Im Europäischen Rat sitzen hingegen die Regierungschefs der einzelnen Länder. Hier werden die Leitlinien der europäischen Politik festgelegt und Kompromisse ausgehandelt.

Wie werden überhaupt Gesetze beschlossen?

Verordnungen … sind Gesetze, die unmittelbar in Kraft treten.
Richtlinien… sind bindende Vorgaben, die von den Mitgliedstaaten selbst im nationalen Recht umgesetzt werden müssen
Beschlüsse … behandeln Einzelfälle.
Empfehlungen und Stellungnahmen … sind rechtlich nicht bindend.

Die meisten Gesetze werden im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Im Gegensatz zu nationalen Parlamenten hat das EU-Parlament jedoch kein Initiativrecht. Nur die Kommission kann Gesetzesvorschläge machen. Das Parlament und der Rat der EU können aber die Kommission dazu auffordern, einen Gesetzesvorschlag zu initiieren. In der Praxis kann das Parlament also durchaus indirekt Gesetze einbringen. Trotzdem fordern viele Parteien in ihren Europawahlprogrammen, das Parlament mit einem vollwertigen Initiativrecht auszustatten. Das Gesetzgebungsverfahren läuft in (maximal) drei Lesungen ab und soll im Folgenden anhand eines fiktiven Beispiels erklärt werden:

Das Initiativrecht bezeichnet das Recht einen Gesetzesvorschlag zur Behandlung in das Parlament zu bringen. Während in Deutschland und Österreich auch Abgeordnete als Gruppe dieses Recht besitzen, hat das in der EU nur die Kommission.

Der französische Präsident, Emmanuel Macron, kauft sich eine Villa am Gardasee. Leider ist das Pendeln von Paris quer durch Deutschland, Österreich und Italien etwas zu lang für ein Urlaubswochenende. Auf seinen Wunsch soll die EU-Kommission eine Verordnung erlassen, die EU-weite Höchstgeschwindigkeit auf 180 km/h zu erhöhen. In erster Lesung stimmt das EU-Parlament zu. Der Rat lehnt jedoch ab – der deutsche Verkehrsminister legt sich quer. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung käme bei der bisher ohne Tempolimit rasenden Bevölkerung nicht gut an.  

In zweiter Lesung kann das Parlament den Standpunkt des Rates ablehnen, ihm zustimmen oder seinerseits eine Änderung vornehmen. Jetzt ist erneut der Rat am Zug. Stimmt er zu, wird das Gesetz erlassen. Lehnt er es ab, kommt es zu einem Vermittlungsausschuss, in dem sich jeweils 28 Vertreter des Rats und Parlaments gegenübersitzen. Und tatsächlich: Zum Ärger des Parlaments sind die Minister mit den Änderungen noch nicht zufrieden. Das Gesetz greife zu sehr in nationale Kompetenzen ein. Dieser Ausschuss hat sechs Wochen Zeit, sich zu einigen. Wird in dieser Zeit eine Einigung erzielt, kommt der derzeitige Beschluss ein letztes Mal (dritte Lesung) in das Parlament und in den Rat, wo noch einmal darüber abgestimmt wird. Sollte hier einer der beiden ablehnen oder der Vermittlungsausschuss scheitern, so scheitert das ganze Gesetz. Ob der französische Präsident seinen Wunsch erfüllt bekommt, das Wochenende nicht mehr im regnerischen Paris verbringen zu müssen? Wer weiß…

Anders als in unserem Beispiel findet das Gesetzgebungsverfahren in den meisten Fällen nicht in seiner ganzen Länge statt. Oft kommt nämlich der sogenannte informelle Trilog früher zu einem Ergebnis. Dabei treffen sich etwa insgesamt zehn Vertreter des Parlaments, des Rates und der Kommission, um noch am Anfang des Gesetzgebungsverfahrens eine inoffizielle Einigung zu erzielen. Zwischen 2009 und 2014 wurden mehr als 90 Prozent aller Gesetze in einem informellen Trilog behandelt. Kritisiert wird dabei oft die Intransparenz: Die Sitzungen und Protokolle gelangen nicht an die Öffentlichkeit. Befürworter meinen hingegen, gerade der Ausschluss der Öffentlichkeit beschleunige die Kompromissfindung.

Über Geld spricht man doch

Das Budget der Europäischen Union (160 Mrd. EUR im Jahr 2018) wird in einem komplizierten Verfahren gemeinsam von Kommission, Parlament und Ministerrat beschlossen. Etwa 75 Prozent der Mittel kommen aus Beiträgen der Mitgliedstaaten; der Rest verteilt sich auf Zölle und Anteile an der Umsatzsteuer. Als direkt gewählte Vertretung der europäischen Steuerzahler kommt dem Parlament dabei eine entscheidende Kontrollfunktion zu. Es stellt sicher, dass die EU auch wirklich angemessen mit dem Geld umgeht.

Bis zum 1. September jeden Jahres sammelt die Kommission die Vorschläge der einzelnen Institutionen, erstellt einen Budgetentwurf und übermittelt diesen an den Ministerrat und das Parlament. Wenn sich der Ministerrat auf einen Standpunkt zum jährlichen Budgetentwurf geeinigt hat, wird dieser im Parlament diskutiert. Stimmen die MdEP diesem zu, steht das Budget. Lehnt das Parlament den Entwurf ab und stimmt der Rat den Änderungsvorschlägen des Parlaments nicht zu, schaltet sich der Vermittlungsausschuss ein, wo sich wiederum Mitglieder des Rates, der Kommission und des Parlamentes treffen und versuchen eine Einigung zu finden. Sollte ihnen das innerhalb von drei Wochen nicht gelingen, gilt der Entwurf als gescheitert und der ganze Prozess beginnt von Neuem. Kommt es hingegen zu einer Einigung, müssen Rat und Parlament diesem noch einmal per Mehrheitsbeschluss zustimmen. Das Parlament kann den Rat hier mit einer 3/5 Mehrheit überstimmen. Lehnt das Parlament ab, beginnt der Prozess von vorne.

Zusätzlich zum jährlichen Budget gibt es noch einen mehrjährigen Finanzrahmen, der für einen Zeitraum von sieben Jahren eine Obergrenze für Ausgaben festlegt. Der Prozess läuft ähnlich ab wie beim jährlichen Budget: die Kommission schlägt vor, im Rat müssen alle Mitgliedsstaaten unisono zustimmen, und das Parlament erteilt den letzten Segen.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Das Parlament hat das Recht, die Kommission zu bestellen und auch wieder zu entlassen. Seit dem Vertrag von Lissabon schlagen die 28 Regierungschefs aller europäischen Staaten – in Deutschland also Angela Merkel und in Österreich Sebastian Kurz – per Mehrheitsbeschluss dem Parlament einen Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor. Dabei sollten sie das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament beachten. Auch die einzelnen Kommissare stellen sich in einer Anhörung dem EU-Parlament, um ihre Eignung unter Beweis zu stellen. Das Parlament kann dann die gesamte Kommission annehmen oder ablehnen – nicht jedoch einzelne Kommissare. Unter Androhung, die gesamte Kommission nicht anzunehmen, wurde jedoch schon mehrfach verhindert, dass Kandidaten ein Amt in der Kommission übernähmen.

Während dem Europäischen Parlament bei der Wahl der Kommission eine besondere Rolle zukommt, hat es bei anderen Institutionen nur wenig Mitspracherecht. Einzig den Europäischen Bürgerbeauftragten wählt es direkt. Um die Führungsebene der Europäischen Zentralbank zu ernennen, muss der Ministerrat das Parlament zwar anhören, deren Willen aber nicht befolgen. Ähnlich verhält es sich beim Europäischen Rechnungshof. Für den Ministerrat oder Rat der EU hat das Parlament eine beobachtende Rolle inne. Hier besucht jeder der Vorsitzenden (jener Minister des Landes, das die Ratspräsidentschaft innehat) am Beginn seiner halbjährigen Amtsperiode das Parlament und diskutiert sein Programm. Bei der Ernennung der Mitglieder des Gerichtshofs der EU wird das Parlament gar nicht befragt.

Die Idee des Europäischen Bürgerbeauftragten hat seinen Ursprung im nordischen Raum, wo man ein Amt schaffen wollte, bei dem man sich unabhängig von König und Verwaltung beschweren konnte. Heute ist er in der ganzen EU für Beschwerden gegen die Institutionen der EU zuständig.

Das Parlament übt auch eine Kontrollfunktion der Kommission, des Ministerrats und des Europäischen Rates aus. Diese müssen dem EU-Parlament regelmäßig Bericht über deren Abläufe erstatten. Mitglieder des Parlaments haben das Recht, eine parlamentarische Anfrage an die Kommission zu stellen, die beantwortet werden muss. Anfragen an den Europäischen Rat werden nach einer Übereinkunft aus dem Jahr 1973 ebenfalls beantwortet – rein rechtlich ist dieser dazu aber nicht verpflichtet.

Sollte das EU-Parlament der Meinung sein, die im Amt befindliche Kommission handle gegen Gesetze oder Prinzipien der Europäischen Union, kann es dieser ihr Misstrauen aussprechen. Mit einer Zweidrittelmehrheit können die Parlamentarier die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Das ist bisher noch nicht passiert. Jedoch konnte das EU-Parlament allein unter Androhung dieser Maßnahme 1999 die Santor-Kommission zum Rücktritt bewegen.

Nun habt ihr einen Überblick, was das Europäische Parlament macht und wie es funktioniert. Am 26. Mai wählt ihr die Abgeordneten, die euch für die nächsten fünf Jahre dort vertreten werden. Überlegt es euch gut!

Fraktionen im Europäischen Parlament

Von Charlotte Gustorff

Die Fraktionen sind der Dreh- und Angelpunkt der parlamentarischen Arbeit. Im Europaparlament sind sie besonders fragil, aber auch besonders wichtig: Welcher Fraktion die Partei angehört, der du deine Stimme gibst, wird darüber entscheiden, ob sie deine Anliegen tatsächlich vertritt.

Im Europäischen Parlament sind die unterschiedlichsten politischen Strömungen vertreten. Finden sich mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Interessen zusammen, können sie eine Fraktion gründen. Die Fraktionen prüfen vor Abstimmungen im Plenum Berichte aus parlamentarischen Ausschüssen und können Änderungsanträge einreichen. Durch Debatten innerhalb der Fraktion finden die Abgeordneten einen gemeinsamen Standpunkt. Es gibt allerdings keinen Fraktionszwang, was bedeutet, dass die Abgeordneten nicht verpflichtet sind, auf eine bestimmte Weise abzustimmen. Nicht alle Abgeordneten schließen sich Fraktionen an, manche sind fraktionslose Mitglieder im Europäischen Parlament.

Im Folgenden sind für jede Fraktion ihre Vorsitzenden, die beteiligten Parteien aus Deutschland und Österreich sowie die Anzahl der vertretenen Mitgliedstaaten aufgeführt (Stand Legislaturperiode 2014-2019). Nach der Wahl kann sich daran natürlich alles ändern.
Derzeit gibt es 8 Fraktionen im Europäischen Parlament.


Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP)

Die Abgeordneten der Fraktion der EVP werden auch Christdemokraten genannt. Ihr Vorsitzender und Spitzenkandidat für die Europawahl ist der Deutsche Manfred Weber. Mit knapp 29 % ist sie derzeit die größte Fraktion im Europäischen Parlament. Aus Deutschland nehmen die Abgeordneten der CDU/CSU teil, aus Österreich jene der ÖVP. In der EVP sind Abgeordnete aus allen Mitgliedsstaaten vertreten.

Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D)

Die Sozialdemokraten stellen derzeit die zweitgrößte Fraktion. Ihr Vorsitzender ist der Deutsche Udo Bullmann. Zur S&D-Fraktion gehören die SPD aus Deutschland und die SPÖ aus Österreich, sowie Abgeordnete aus allen anderen Mitgliedstaaten.

Europäische Konservative und Reformisten (EKR)

Der EKR-Fraktion gehören Abgeordnete aus 19 Mitgliedstaaten an. Sie ist die derzeit die drittgrößte Fraktion. Ihre Vorsitzenden sind Syed Kamall von den britischen Torys und Ryszard Antoni Legutko von der polnischen Regierungspartei PiS. Aus Deutschland gehören die Liberal-Konservativen Reformer von Bernd Lucke, die Freien Wähler, Bündnis C – Christen für Deutschland, sowie vier unabhängige Abgeordnete zu der Fraktion. Aus Österreich sind keine Abgeordneten vertreten.

Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten (ALDE)

In der Fraktion der ALDE schließen sich Abgeordnete aus zwei Parteienfamilien zusammen: Die European Democratic Party und die Alliance for Liberals and Democrats for Europe. Abgeordnete aus 21 Ländern sind in der Fraktion vertreten. Aus Deutschland sind die Abgeordneten der FDP dabei, aus Österreich jene der NEOS. Ihr Vorsitzender ist Guy Verhofstadt aus Belgien. Derzeit ist die ALDE die viertgrößte Fraktion.

Vereinte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke (GUE/NGL)

Die GUE/NGL-Fraktion vereint Abgeordnete von Parteien aus 13 Ländern sowie unabhängige Abgeordnete. Aus Deutschland nehmen die Abgeordneten der Partei Die Linke teil. Aus Österreich sind keine Abgeordneten vertreten. Die Vorsitzende der GUE/NGL-Fraktion ist Gabriele Zimmer aus Deutschland.

Fraktion der Grünen / Europäische Freie Allianz (EFA)

Zur Fraktion der Grünen/EFA gehören Abgeordnete aus 18 Mitgliedstaaten. Ihre Vorsitzenden sind Ska Keller aus Deutschland und Philippe Lamberts aus Belgien. Aus Österreich nehmen Die Grünen, aus Deutschland Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen teil.

Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD)

Zur efdd-Fraktion gehören Abgeordnete von Parteien aus acht Mitgliedstaaten. Ihr Vorsitzender ist Nigel Farage aus Großbritannien. Aus Deutschland nehmen Abgeordnete der AfD teil. Es sind keine Abgeordneten aus Österreich vertreten.

Die AfD hat angekündigt, sich nach der Wahl in ein neues Bündnis mit der FPÖ, der italienischen Lega, dem französischen Rassemblement National (ehemals Front National) und ähnlichen Parteien zu begeben.

Europa der Nationen und der Freiheit

In der ENF-Fraktion sind Abgeordnete aus acht Ländern vertreten. Ihre Vorsitzenden sind Marcel de Graaff aus den Niederlanden und Nicolas Bay aus Frankreich. Aus Österreich nehmen die Abgeordneten der FPÖ an der Fraktion teil. Aus Deutschland schloss sich Marcus Pretzell von der Blauen Partei der Fraktion an.